TherapieBegleitHunde
...sind besondere Begleiter in der Therapie
„Therapiehunde tragen keinen weißen Kittel, stellen keine Anforderungen und haben keine Erwartungshaltung. Sie nähern sich unvoreingenommen und akzeptieren jeden Menschen ohne Vorurteile. Sie schenken Vertrauen und sind auch vertrauenswürdig. Sie vermitteln Nähe, Sicherheit und Geborgenheit. Sie reagieren sensibel auf Stimmungen und Gefühle. Sie motivieren zum Leben.
Sie sind keine Wunderheiler. Sie sind kein Mittel zum Zweck. Sie sind kein Therapieersatz...".
Inge Röger-Lakenbrink

Foto: Hilla Südhaus
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Mein Hund Beppi ist ausgebildeter Therapiebegleithund, erstzertifiziert über die ESAAT.
Das bedeutet, dass er für meinen Praxisbereich spezifisch ausgebildet wurde und hier gezielt und zeitbegrenzt zu therapeutischen Zwecken eingesetzt wird.
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Qualitätssicherung in der tiergestützten Arbeit
Die ESAAT- European Society for Animal Assisted Therapy -
ist der europäischer Dachverband für tiergestützte Therapie.
Im Oktober 2004 wurde die ESAAT als Verein zur Erforschung und Förderung der therapeutischen, pädagogischen und salutogenetischen Wirkung der Mensch/Tier-Beziehung mit Sitz in Wien an der Veterinärmedizinischen Universität Wien gegründet.
Die Hauptaufgaben der ESAAT sind:
* die Erforschung und Förderung der tiergestützten Therapie
* die Verbreitung von Wissen über die therapeutische, pädagogische und salutogenetische Wirkung der Mensch/Tier-Beziehung.
Die ESAAT wurde gegründet um die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der tiergestützten Therapie einheitlicher zu gestalten und EU-weit zu vereinheitlichen.
Ein weiteres Anliegen der ESAAT ist die Erreichung der Anerkennung der tiergestützten Therapie als anerkannte Therapieform sowie die Schaffung eines eigenen Berufsbildes.
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Wenn Sie oder Ihr Kind keinen Kontakt wünschen, werden Sie Beppi nicht bemerken.
Im Erstgespräch/ in der psychotherapeutischen Sprechstunde wird er ohnehin nie dabei sein.
Er wird ausschließlich im psychotherapeutischen Prozess gezielt und zeitbegrenzt eingesetzt.
Auch aus tierschutzrechtlichen Gründen kann er nicht in jeder Behandlungsstunde anwesend sein.
Die Einsätze werden zielorientiert und unter Berücksichtigung ethischer und tierschutzrechtlicher Grundsätze durchgeführt und dokumentiert.
"Tiergestützt" bedeutet aber nicht nur, den direkten Kontakt zum Therapiebegleithund zu nutzen, sondern z.B. auch die Kommunikation über Tiere, für ein Tier tätig sein, über Tiere am Modell zu lernen, etc.
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Der Einsatz eines Hundes in der Psychotherapie kann eine große Bereicherung sein.
Ein Hund bringt ein außergewöhnliches Spektrum an kommunikativen Fähigkeiten mit.
Wir genießen ihre Zuwendung, weil sie so ehrlich und unmittelbar ist.
* Es ist erwiesen, dass Patienten in Anwesenheit eines Hundes eine deutliche Minderung von Stress und Angst erleben. Die Anwesenheit von Tieren erleichtert die Kommunikation zwischen Menschen und lässt Sorgen in den Hintergrund treten. Gerade in der ersten Phase der Therapie können so Unicherheiten reduziert und die Kontaktgestaltung zwischen Patient und Therapeutin erleichtert werden.
* Sowohl die Präsenz und insbesondere das Streicheln eines ruhigen Hundes tragen zu einer auch körperlich messbaren Spannungsminderung bei: Blutdruck und Puls sinken.
* Die Anwesenheit eines Hundes kann die Stimmung verbessern, auch bei depressiven Erkrankungen.
* Der Kontakt zu einem Hund kann Trost und Beruhigung spenden.
* Hunde können motivieren und Offenheit und Vertrauen im therapeutischen Prozess fördern.
* Hunde bieten Identifikations- und Projektionsfläche in der Psychotherapie.

Die Anforderungen an eine solche Arbeit sind aber hoch:
Therapiebegleithunde können nur dann hilfreich sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Der Einsatz sollte qualitätsorientiert, professionalisiert und reguliert stattfinden.
Deshalb sind in tiergestützten Interventionen verschiedene Qualitätskriterien zu beachten.
Es ist selbstverständlich eine gute Eignung und Ausbildung des Hundes erforderlich, die in regelmäßigen Abständen sowohl über das Ausbildungsinstitut in Form von jährlichen Rezertifizierungen als auch über tierärztliche Kontrollen geprüft werden.
Besondere Rahmenbedingungen sowohl in Bezug auf die Hygiene, die Versicherung des Therapiebegleithundes als auch bezogen auf den Tierschutz müssen erfüllt werden.
Es müssen besondere Maßstäbe hinsichtlich der Haltung und artgerechten Auslastung der Tiere erfüllt werden. Artgerechte Einsatzbedingungen und -zeiten müssen gegeben sein.
Nur, wenn es dem Hund in allen Bereichen gut geht, kann eine gute Arbeit erwartet werden.
Es gehören aber auch regelmäßige hundebezogene Qualifizierungen des Therapeuten dazu.
In meiner Praxis ist all dies selbstverständlich gegeben.
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In der Arbeit mit Therapiebegleittieren holt man sich auch ein Stück Natur in den Therapieraum.
Eine wunderbare Bereicherung!
ABER: Therapiehunde sind keine Therapieinstrumente, die immer "einwandfrei funktionieren"!
Sie sind Individuen mit einer eigenen Persönlichkeit.
Sie haben ebenso wie wir gute und schlechte Tage.
Sie sind - nicht mehr und nicht weniger - eine Bereicherung des psychotherapeutischen Rahmens.
Wer vom Einsatz eines Therapiebegleithundes profitieren möchte, muss eine gewisse Toleranz mitbringen. Es kann immer auch etwas Unvorhergesehenes/ Ungeplantes passieren.
Das ist selbstverständlich selten. Aber auch Therapiebegleithunde sind und bleiben Tiere.
Und das ist ja auch gerade gut so!